Investmentclubs

Bereits 1898, also vor 100 Jahren, wurde der erste Investmentclub der Welt von einem Farmer mit Namen Brooks gegründet. Dieser Mr. Brooks hatte erkannt, dass die Industrie gegenüber der Landwirtschaft stärker wachsen würde und sah daher grössere Chancen an einem Investment an der Börse. Da er sich alleine zu kapitalschwach fühlte, mobilisierte er Freunde und Nachbarn, um mit Ihnen gemeinsam anzulegen. Somit war der Grundstein für eine Idee gelegt, die später um die Welt ging. Im Jahre 1963 stellte die "Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V." die Investmentclub-Idee der deutschen Öffentlichkeit vor. Dies hatte ausserordentlichen Erfolg. Heute bestehen mehr als 6.000 Investmentclubs in Deutschland mit beständig wachsender Zahl an Mitgliedern (dzt. mehr als 120.000).

Der Aktiengedanke ist in Deutschland mit publikumsträchtigen Zugpferden wie Börsengängen der Deutschen Telekom, T-Online, Infineon, Pro7... gestärkt worden und hat dazu beigetragen, dass in den privaten Haushalten mehr und mehr über Investments in dieser Richtung nachgedacht wird.

Die Investmentclub-Idee hilft hierbei, Sie an eine Anlageart heranzuführen, die es Ihnen ermöglicht mit geringem Kapitaleinsatz Aktiengeschäften zu tätigen.

Die Hemmschwelle, sich mit wirtschaftlichen Dingen zu befassen, wurde beseitigt. Man lernt die Marktgewohnheiten der Börse kennen, befasst sich mit Anlagestrategien und begreift die wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Einfluss auf das tägliche Leben eines jeden haben. Zudem ermöglicht der Investmentclub mit wenig Geld und geringem Kapitaleinsatz ein eigenes Aktienportfolio aufzubauen und kann so auch dem Aufbau einer Altersversorgung dienen.

Einen Leitfaden zur Gründung eines Investmentclubs können Sie z.B. bei der Zeitschrift "Das Wertpapier" im Internet unter "http://www.das-wertpapier.de" online gegen eine geringe Schutzgebühr (dzt. EUR 5,13/DM 10,--) bestellen.

FAQ's / Grundsätzliches

Ein Investmentclub ist ein Zusammenschluss von Privatpersonen, die sich in der Regel einmal im Monat treffen, Geld in eine gemeinsame Kasse einzahlen und davon Aktien kaufen --> Aktiensparen unter Gleichgesinnten.

Gleichgesinnte

Versuchen Sie, bei Freunden und Bekannten Interesse für das Thema Aktien und Börse zu wecken oder finden Sie diese z.B. im Internet Tipps zur Neugründung geben u.a. Investmentclubs im Internet, die DSW (unter "Wie gründet man einen Investmentclub"), Anwälte, Steuerberater und Banken.

Einzahlungen

Beginnen sollten die Aktiensparer mit einer Einmalzahlung in Höhe von EUR 250,- bis EUR 500,-. Pro Monat sollten dann Raten zwischen EUR 25 und EUR 250 nachfliessen.

Vorteile

Sie lernen mit wenig Geld das Börsen-ABC. Dabei ist das Risiko auf alle Mitglieder gleichmässig verteilt. Sie tauschen Informationen aus, beobachten und analysieren die Kapitalmärkte, verstehen die wirtschaftlichen Zusammenhänge besser und können mehr aus Ihrem Vermögen machen: Learning by doing.

Rechtsform

Ein Investmentclub ist nach der Satzung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Es sind bis zu 30 Personen erlaubt, um nicht körperschaftssteuerpflichtig zu werden. In diesem Fall ist nicht der Club steuerpflichtig, sondern nur das einzelne Mitglied.

Gesellschaftsvertrag

In diesem sollte die Finanzierung des Clubs, die Rechtsform, Geschäftsführung und Vertretung, Strategie und Liquidität (Barmittel) für die gemeinsame Investition geregelt werden. Es sollte mit allen Mitgliedern intensiv der Vertrag durchgesprochen werden. Musterverträge finden Sie z.B. im Internet beim Ostsächsischen Investmentclub unter "http://www.osic.de/infos/allg.htm".

Änderungen im Gesellschaftsvertrag

Änderungen können andere Rechtsbestimmungen nach sich ziehen. Zu beachten ist grundsätzlich das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), gesondert gelten einzelne Spezialgesetze.

Geschäftsführung

Mindestens ein Mitglied sollte Bankerfahrung haben. Von Banken werden in aller Regel Hilfeleistungen angeboten. Die Geschäftsführung besteht aus: Geschäftsführer/in, Schatzmeister/in und Protokollführer/in sowie jeweils einer Stellvertretung.

Gründungsvorgang

Der gesamte Gründungsvorgang muss aus rechtlichen Gründen protokolliert werden. Alle Gründungsmitglieder müssen den Gesellschaftervertrag unterschreiben. Eine Ausfertigung des unterschriebenen Gesellschaftervertrages muss der Depotbank ausgehändigt werden. Geschickt ist es, schon beim Gründungsvorgang die entsprechenden Bankunterlagen unterzeichnen zu lassen, damit eine zeitliche Verzögerung möglichst nicht auftritt.

Bank

Bei einem nicht eingetragenen Verein mit der Rechtsform der BGB ("Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts") ist es nur möglich, Konten auf den Namen Einzelner anzulegen. Vorzugsweise wird die Anlage auf den Namen der Verfügungsberechtigten angelegt. In aller Regel wird hierfür vom Investmentclub ein Gesellschafter bestimmt, der die Verhandlungen mit der Bank führt und auf dessen Namen die Konten lauten. Sollte dieser Gesellschafter aus dem Investmentclub ausscheiden, so müssen die betreffenden Konten auf einen anderen Namen umgeschrieben werden.

Zielsetzung / Anlagestrategie

Ziel ist das gemeinsame, langfristige Wertpapiersparen unter Renditegesichtspunkten. Dabei teilen sich die Mitglieder die Arbeit: Ob in deutsche oder internationale Papiere angelegt werden soll, auf welche Branchen der Club setzt. Berichte über Unternehmen, Kapitalerhöhungen und Fusionen werden dann mit einem anderen Verständnis gelesen und können für die Kapitalmehrung genutzt werden. Die Investierung langfristig und regelmässig dient auch dazu, kurzfristige Marktschwankungen auszunutzen --> Somit erhält man grundsätzlich mehr Aktien zu niedrigen als zu hohen Kursen.

Clubleben

Der Club sollte mindestens einmal monatlich zusammenkommen, um anstehende Probleme zu erörtern. So erreichen Sie einen hohen Identifikationsgrad bei den einzelnen Mitgliedern hinsichtlich der getroffenen Anlageentscheidungen.

Orders

Es sollte einen Anlageausschuss geben, der eine bestimmte vorgegebene Grundstrategie des Clubs auch kurzfristig umsetzen kann. Der Anlageausschuss kann in offener oder geheimer Abstimmung gewählt werden. Sichergestellt werden sollte, dass die Kauf- und Verkaufsentscheidungen nicht eigenständig ohne Vorgaben getroffen werden, sondern gewissen Kriterien entsprechen. Gegenüber der Depotbank sollten nicht mehr als zwei Personen, die zur Ordererteilung berechtigt sind, auftreten, um auch hier Komplikationen vorzubeugen. Für die Liquidität (Kontoguthaben oder innerhalb bestehender Kreditlinien) sollte vorgesorgt sein. Bei Orders sollte disponiert werden, dass Überweisungen von anderen Banken Zeit benötigen.

Börsentermingeschäfte / Derivate

Über die Börsentermingeschäftsfähigkeit ist eine spezielle Aufklärung der Gesellschafter nötig, die in Einzelfallprüfung von der Bank erteilt werden kann. Da hier entsprechend verschärfte gesetzliche (Aufklärungs-)Vorschriften (BörsG, WphG, KWG...) gelten, handeln Banken hier meist restriktiv.

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Empfehlungen

Es sollten grundsätzlich nur Aktien gekauft werden, deren Geschäftsfeld bekannt ist und übersichtlich erscheint (verstehe, was gekauft wird) und die langfristig eine gute Performance (Wachstumswerte) versprechen. Von kurzfristigen Spekulationen mit "Zocker-Werten" sollte abgesehen werden bzw. wenn eine Investierung hier erwünscht ist, dann nur mit geringer Streuung. Risiken sollten nur in begrenztem Umfang eingegangen werden: Um einen Verlust von 50% auszugleichen, muss der gleiche Wert um 100% steigen !

Meldepflicht

Je nach gewählter Rechtsform und Grösse des Clubs besteht eine Meldepflicht für Finanzdienstleister nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Investmentclubs, die sich an die Mustersatzung des DSW halten, sind von der Meldepflicht befreit. Da nach der Mustersatzung des DSW der Anlageausschuss Vertreter der BGB-Gesellschaft ist, sind die getroffenen Entscheidungen der Gesamtheit der Mitglieder zuzurechnen, sodass ein ausführendes Mitglied nicht als Portfoliomanager betrachtet werden kann.

Ausscheiden

Ein Ausscheiden aus dem Club sollte nur zum Ende eines (Geschäfts-)Jahres erlaubt sein, um die Kontoführung nicht unnötig zu erschweren.

Beitritt zu bestehenden Investmentclubs

Vertrauen ist gut aber Kontrolle ist besser: Fordern Sie eine neutrale Bankauskunft an und entscheiden sich dann für oder gegen einen Beitritt. Sprechen Sie mit Gesellschaftern über die Zufriedenheit und die letzten Investments. Nehmen Sie möglichst auch einen Einblick in die Protokolle der letzten Gesellschaftsversammlungen. Achten Sie auf Transparenz der Unterlagen: Wie war die Rendite der Vergangenheit, wie ist das Depot dzt. strukturiert... Können Ihnen diese Angaben zügig zur Verfügung gestellt werden ? Wie und zu welchem Zeitpunkt ist ein Ausscheiden wieder möglich ? Werden Sie regelmässig über die Transaktionen informiert ? Ist der Datenschutz gewährleistet ?

Wie gründet man einen Investmentclub?

Broschüren hierzu können Sie beim DSW unter der nachfolgenden Anschrift "Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., Postfach 35 01 63, 40443 Düsseldorf" gegen eine Schutzgebühr von dzt. DM 10,- anfordern.

Quellen: Das Wertpapier, Ostsächsischer Wertpapierclub, BBB Investmentclub, Volksbank Karlsruhe Frank Urban Gruppe Wertpapierspezialisten

Clubs u.a.:
Wertpapierclub Stuttgart

Aktienclub München

Club der Börsenfreunde Rheinland

Münchner Wertpapier Club

Itzehoer Aktien Klub

Limburger Aktien Club

WCSC Wertpapierclub Stuttgart Calw

BBB Investmentclub

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